Der Mehrbedarf für werdende Mütter beträgt 17 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe und ist nach der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.[1] Der Mehrbedarfszuschlag endet mit dem Ablauf des Geburtsmonats.
Der Mehrbedarf beträgt derzeit (Stand: 1.1.2024):
Regelbedarfsstufe | Höhe des Mehrbedarfs | ||
---|---|---|---|
1 (Alleinstehende) | 95,71 EUR | ||
2 (Partner) | 86,02 EUR | ||
3 (in Einrichtungen) | 76,67 EUR | ||
4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren) | 80,07 EUR |
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