Der Mehrbedarf für werdende Mütter beträgt 17 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe und ist nach der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.[1] Der Mehrbedarfszuschlag endet mit dem Ablauf des Geburtsmonats.

Der Mehrbedarf beträgt derzeit (Stand: 1.1.2024):

 
Regelbedarfsstufe Höhe des Mehrbedarfs
1 (Alleinstehende) 95,71 EUR
2 (Partner) 86,02 EUR
3 (in Einrichtungen) 76,67 EUR
4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahren) 80,07 EUR

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