Der MD berät die gesetzlichen Krankenkassen in Fragen der Grundsatzversorgung sowie beim Gestalten von Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören z. B. die

  • Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung,
  • Krankenhausplanung,
  • Weiterentwicklung von Vergütungssystemen,
  • Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Der MD unterstützt außerdem die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern, Ärzten und anderen Leistungserbringern.

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