Der MD berät die gesetzlichen Krankenkassen in Fragen der Grundsatzversorgung sowie beim Gestalten von Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören z. B. die
- Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung,
- Krankenhausplanung,
- Weiterentwicklung von Vergütungssystemen,
- Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Der MD unterstützt außerdem die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhäusern, Ärzten und anderen Leistungserbringern.
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