Die Krankenkasse sollen ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern unterstützen.[1] Nach einem Beratungsgespräch und der Anforderung der Unterlagen wird der MD eingeschaltet. Er erstellt ein medizinisches Gutachten. Dies wird dem Versicherten über die Krankenkasse zur Verfügung gestellt; die weiteren Ansprüche hat der Versicherte mit einem Rechtsanwalt vor den Zivilgerichten geltend zu machen.

Das MD-Gutachten ist für die Versicherten kostenfrei und nicht von der Zustimmung des behandelnden Arztes abhängig.

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