4.1 Begutachtung

Der MD

  • begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade,
  • schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor,
  • gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und
  • erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1]

Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. Rehabilitationseinrichtung oder nach Aktenlage.[2]

4.2 Pflegeeinrichtungen

Der MD prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime oder Pflegedienste) die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten[1] und veröffentlicht das Ergebnis im Internet.[2]

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