4.1 Begutachtung
Der MD
- begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade,
- schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor,
- gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und
- erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1]
Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. Rehabilitationseinrichtung oder nach Aktenlage.[2]
4.2 Pflegeeinrichtungen
Der MD prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime oder Pflegedienste) die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten[1] und veröffentlicht das Ergebnis im Internet.[2]
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