Der MD unterstützt die Krankenkassen bei

  • der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von

  • Arzneimittelverordnungen insbesondere bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-label-use),
  • Heilmittelverordnungen insbesondere bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls[1] und Langfristverordnungen.

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