Der Kurarzt ist für den Versicherten erster Ansprechpartner im Kurort. Er empfiehlt und verordnet notwendige Leistungen. Dies sind neben der ärztlichen Behandlung insbesondere Heilmittel sowie ortsgebundene Mittel wie Heilwässer zum Trinken und für Bäder, geologische oder klimatische Besonderheiten. Die ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten ist eine Komplexleistung, die ihre Wirkung erst durch das Zusammenspiel von medizinischen Maßnahmen (Heilmittelanwendungen) mit aus medizinischen Gründen erforderlichen weiteren Maßnahmen entfaltet. Dazu zählen z. B. Ernährungsberatung, gruppen- oder einzeltherapeutische Maßnahmen, Hilfen zur Entwöhnung von Genussmitteln usw., die im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistung zur Verfügung zu stellen sind. Auch Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel kann der Kurarzt verordnen. Es gelten die "normalen" Leistungseinschränkungen und Zuzahlungsregelungen.

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