
Die Rentenversicherung kennt keine entsprechenden Vorsorgeleistungen, sodass deren Zuständigkeit ausscheidet. Auch das SGB IX ist nicht für Vorsorgeleistungen anwendbar.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich SGB Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen