Die Leistung ist bei der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung (vereinbarter Vordruck Muster 25) zu beantragen. Bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen für Mütter-/Väter und Mutter-Kind-/Vater-Kind-Maßnahmen erhalten Versicherte ebenfalls dieses Attestformular des Müttergenesungswerks oder anderer Anbieter.

Die Krankenkassen haben die medizinischen Vorsorgeleistungen in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Hierzu enthält die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation weitere Hinweise.

Bei medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter bestimmt die Krankenkasse Art, Ort, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet. Die Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten nach § 8 SGB IX werden hierbei – wie bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation – berücksichtigt.[1]

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