Auf die Leistung der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter besteht ein Rechtsanspruch. Ist eine Vorsorgemaßnahme medizinisch notwendig und kann das angestrebte Vorsorgeziel nicht mit anderen ggf. wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen erreicht werden, hat sie die Krankenkasse zu erbringen
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