Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Es soll den spezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern im Rahmen stationärer Vorsorgeleistungen durch eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung

  • psychologischer,
  • psychosozialer und
  • gesundheitsfördernder

Hilfen entgegengewirkt werden. Dabei handelt es sich um Angebote, bei denen insbesondere psychosoziale Problemsituationen von Familien (z. B. Partnerschafts- und Erziehungsprobleme) berücksichtigt werden.

Insbesondere aus den folgenden Gesundheitsstörungen kann sich die Indikation zu einer medizinischen Vorsorgeleistung ergeben:

  • Erschöpfungssyndrom (Burn-out-Syndrom),
  • unspezifische muskuloskeletale Beschwerden,
  • Anpassungsstörung,
  • Unruhe- und Angstgefühle,
  • depressive Verstimmung,
  • Schlafstörungen,
  • Kopfschmerzen,
  • Unter-/Über-/Fehlernährung,
  • funktionelle Magen-Darm-Probleme,
  • funktionelle Sexualstörungen.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Eltern aktuell Kinder erziehen und betreuen.

 
Wichtig

Kein Stufenmodell

Bei Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter müssen die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sein. Auch der Grundsatz "ambulant vor stationär" ist nicht anzuwenden, da die ambulante Erbringung einer komplexen Vorsorgeleistung nach § 24 SGB V im Gesetz nicht vorgesehen ist. Das erforderliche Leistungsangebot wird nur in stationären Mutter-/Vater- und Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen vorgehalten. Insofern kommt bei der Notwendigkeit einer Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld nur eine stationäre Vorsorge in Betracht.

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