Versicherte, die das 18 .Lebensjahr vollendet haben, zahlen während der medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter je Kalendertag 10 EUR Zuzahlung an die Einrichtung. Aufnahme- und Entlassungstag sind als je ein Kalendertag zu rechnen.

 
Hinweis

Keine Begrenzung auf 28 Tage

Eine Begrenzung auf 28 Tage wie bei der stationären Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V gibt es hier nicht.

Wird die Belastungsgrenze überschritten[1], besteht keine Zuzahlungspflicht mehr.

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