Im Bereich der Arzneimittelversorgung kommt eine Beratung der Spitzenverbände der Krankenkassen über Wirksamkeit und therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln in Betracht. Es besteht medizinischer Beratungsbedarf durch den MDK bei

  • Unterstützung der Krankenkassen in den Prüfungsausschüssen und bei der Prüfung der ärztlichen Verordnungsweise in Grundsatzfragen.

    Beurteilungskriterien sind:

    1. Verordnungsstruktur (aufwendige - preiswerte Verordnungen),
    2. Menge der verordneten Arzneimittel,
    3. Generika-Anteil,
    4. häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Arzneimitteln.
  • Unterstützung und Beratung der Krankenkassen oder ggf. Ärzten im Hinblick auf besondere Therapierichtungen (homöopathische - anthroposophische Arzneimittel), Versicherteninformation, z.B. zu Festbeträgen, Beratung über verordnungsfähige Arzneimittel.

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