Leistungen der Pflegeversicherung werden gewährt, wenn ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde und versicherungsrechtliche (Vorversicherungszeit) als auch medizinische (Pflegebedürftigkeit/Pflegegrade) Voraussetzungen erfüllt sind.
Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungsvoraussetzungen für Pflegeleistungen sind die §§ 14, 15, 18, 33 und 35 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband und die Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene haben Aussagen über die Leistungsvoraussetzungen im Gemeinsamen Rundschreiben (GR v. 20.12.2022) getroffen.
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