Für medizinische Leistungen (einschließlich der Leistungen zur Prävention) sind die Voraussetzungen auch erfüllt, wenn

  • in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung 6 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind oder
  • innerhalb von 2 Jahren nach einer Schul- oder Berufsausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt worden ist oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bestand oder
  • die Erwerbsfähigkeit vermindert ist oder dies in absehbarer Zeit droht und der Versicherte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

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