Die Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden erbringen Leistungen

  • zur medizinischen Rehabilitation,
  • zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • zur sozialen Teilhabe und
  • zur Teilhabe an Bildung.

Hier muss die Schädigung kausal auf eine bestimmte von dem jeweiligen sozialen Entschädigungsgesetz abgesicherte Wirkungsursache (z. B. Schaden durch Kriegshandlung, Impfung oder Gewaltakt) zurückzuführen sein.

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