Die Unfallversicherung erbringt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Leistungen

  • zur medizinischen Rehabilitation und
  • zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie
  • zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Soweit Kinder, Schüler und Studierende in der Unfallversicherung versichert sind, sind Leistungen zur Teilhabe an Bildung auch von der Unfallversicherung zu erbringen.

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