Ziel der ambulanten und stationären Rehabilitation ist es, die krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen durch frühzeitiges Einleiten der gebotenen Rehabilitationsmaßnahmen zu beseitigen oder zu mindern. Dadurch sollen dauerhafte Beeinträchtigungen in der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben möglichst vermieden werden.

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