Leistungen zur ambulanten Rehabilitation sollen für längstens 20 Behandlungstage erbracht werden.[1]
Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen eine kürzere oder längere Behandlungsdauer festlegen. Eine Maßnahme kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. Davon kann aus medizinischen Gründen abgewichen werden.
Regeldauer
Der GKV-Spitzenverband kann in Leitlinien Indikationen für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation festlegen und ihnen eine verbindliche Regeldauer zuordnen. Die Leitlinien sind bisher nicht veröffentlicht worden.
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