Pflegebedürftige können zuhause auch von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Sie erhalten dann die Pflegesachleistungen (häusliche Pflege). Der Anspruch besteht auf
- körperbezogene Pflegemaßnahmen,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie
- auf Hilfen bei der Haushaltsführung
und wird bis zu
- 761 EUR monatlich bei Pflegegrad 2,
- 1.432 EUR monatlich bei Pflegegrad 3,
- 1.778 EUR monatlich bei Pflegegrad 4 und
- 2.200 EUR monatlich bei Pflegegrad 5
übernommen.[1]
Die häusliche Pflege wird von geeigneten Pflegekräften,
- die bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt sind,
- die bei einer Pflegekasse angestellt sind oder
- mit denen die Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen hat,
erbracht.
Die Pflegebedürftigen schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen