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Kurzbeschreibung
Kurzfristig Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungspflicht kann jedoch eintreten, wenn z. B. häufiger kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt werden, Berufsmäßigkeit vorliegt oder bei bestimmten Personengruppen. Mit dem Prüfschema kann der sozialversicherungsrechtliche Status des kurzfristig Beschäftigten beurteilt werden.
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