Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des ersten Arbeitsausfalls und war er für Arbeitsausfälle vorgesehen, so erhält er als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur das Entgelt, das er ohne die Arbeitsausfälle erzielt hätte. Für die Entgeltausfälle, die ohne die Arbeitsunfähigkeit der Kurzarbeit zuzurechnen wären, erhält er von der Krankenkasse Teilkrankengeld. In diesem Fall berechnet sich der Beitrag nur noch nach dem bezogenen Arbeitsentgelt.

Erkrankt der Arbeitnehmer nach dem ersten Arbeitsausfall, erhält er vom Arbeitgeber den Kurzlohn als Entgeltfortzahlung. Ebenfalls bezieht er von der Arbeitsagentur eine Leistungsfortzahlung für die ursächlich durch die Kurzarbeit ausfallenden Entgeltteile. Diese Leistungsfortzahlung des Kurzarbeitergelds dauert genauso lange wie die betriebliche Entgeltfortzahlung. In dieser Phase ändert sich an dem grundlegenden Modell nichts (normale Beitragszahlung für die Arbeitsentgeltfortzahlung, zusätzlicher Beitrag für die Arbeitsausfälle durch den Arbeitgeber).

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