Begriff

Das Kurzarbeitergeld wird frühestens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur eingegangen ist (Beginn). Dies schließt Leistungen für Arbeitsausfälle ein, die bis zur Anzeigenerstattung in dem jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) eingetreten sind. Die Dauer des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld besteht, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Sie ist innerhalb dieses Zeitraums aber auf eine mögliche Bezugsfrist begrenzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Bezugsdauer ist in § 104 SGB III geregelt.

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