Begriff

Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Melde-, Abgabe- und Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus den §§ 23 ff. KSVG sowie aus den Vorschriften des KSAStabG (Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes).

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