Für privat krankenversicherte Rentner müssen bestimmte Vorversicherungszeiten nachgewiesen werden, damit diese Anspruch auf die Pflichtversicherung als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben.
Sozialversicherung: Maßgebend für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht als Rentner in der KVdR ist § 5 Abs. 11 bis 12 SGB V.
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