Die PKV hat den Rentenantragstellern zu bestimmten Voraussetzungen einen brancheneinheitlichen Standardtarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankheit jeweils vergleichbar sind. Der Beitrag für Einzelpersonen ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (2024: 843,53 EUR, 2023: 807,98 EUR). Wenn beide Ehepartner privat versichert sind, zahlen sie zusammen nicht mehr als 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV nicht übersteigt. Durch diese Regelung soll die Beitragsbelastung von Rentnern in der PKV in Grenzen gehalten werden. Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung.

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