Für ab 1.1.2017 versicherungspflichtige Waisen ist die Waisenrente bis zum Erreichen der Altersgrenze in der Familienversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Die Altersgrenze in der Familienversicherung gilt in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Aus der Waisenrente ist in diesem Fall auch kein Zusatzbeitrag zu zahlen.

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