Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf

  • die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
  • wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1]

Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung[2]

  • Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten,
  • bei Krankheit Krankenbehandlung und Krankengeld oder Betriebshilfe für Landwirte, insbesondere

    • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
    • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe,
    • Krankenhausbehandlung,
    • medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation,
  • bei Schwangerschaft und Mutterschaft ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Betriebshilfe für Landwirte, Mutterschaftsgeld,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Leistungen bei krankheitsbedingter Sterilisation und
  • Leistungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch.

Die Leistungen[3] werden den Versicherten von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.[4] Die Krankenkassen haben dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.[5]

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