Begriff

Die Krankenversichertennummer ist die Identifikationsnummer für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine eigenständige, nur für Zwecke der Krankenversicherung zu verwendende Nummer. Die Krankenversichertennummer besteht aus 2 Teilen: Einer persönlichen 10-stelligen Kombination aus einem zufällig gewählten Großbuchstaben und 9 folgenden Ziffern und einer veränderbaren 9-stelligen Zahlenkombination. Die persönliche Nummer (die eigentliche Krankenversichertennummer) wird einmalig vergeben und bleibt lebenslang bestehen; auch nach einem Wechsel der Krankenkasse bleibt sie dem Versicherten weiter zugeordnet.Der veränderbare Teil hingegen gibt Auskunft über die Kassenzugehörigkeit, und bei Familienangehörigen stellt sie zusätzlich den Bezug zum Mitglied her.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Vorschrift bildet § 290 SGB V. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift hat der GKV-Spitzenverband in Richtlinien den Aufbau und das Verfahren zur Einführung der Krankenversichertennummer zu regeln. Der Spitzenverband hat hierzu die "Gemeinsamen Richtlinien zur Einführung einer neuen Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V" erlassen.

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