Die Krankenversicherung ist in Kassenarten gegliedert[1]:
- Allgemeine Ortskrankenkassen,
- Betriebskrankenkassen,
- Innungskrankenkassen,
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte,
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung (Knappschaft) und
- Ersatzkassen.
Die Gliederung in Kassenarten hat ihre ursprüngliche Bedeutung dadurch verloren, dass die Krankenkassen kassenartübergreifend fusionieren können.[2]
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