Neben den eigenen Aufgaben führen die Krankenkassen übertragene Aufgaben aus. Diese beruhen auf einem gesetzlichen Auftrag oder auf einem vertraglich vereinbarten Auftragsverhältnis.

Krankenkassen

  • ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung ein,[1]
  • erbringen Leistungen der sozialen Entschädigung im Auftrag des Bundes (z. B. Versorgungskrankengeld),[2]
  • zahlen das Verletztengeld für die Träger der Unfallversicherung aus,[3]
  • erstatten Arbeitgebern deren Leistungen (z. B. Entgeltfortzahlung) im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft und erheben dafür die erforderlichen Beiträge,[4]
  • leisten anderen Behörden Amtshilfe.[5]

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