Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 besser und unabhängig von den Fallpauschalen vergütet und deshalb aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert. Sie werden parallel zu den DRG-Fallpauschalen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Das Pflegeerlösbudget dient einer 100 %-Finanzierung von Pflegepersonal, deren Anzahl im Rahmen der Budgetverhandlungen mit dem Krankenhaus abgestimmt werden. Zukünftig soll ein krankenhausindividueller Pflegeerlösbetrag vereinbart werden.

Sollte kein krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert verhandelt worden sein, wird ab dem 1.1.2023 der Entgeltwert in Höhe von 230 EUR zugrunde gelegt.[1]

Der Fallpauschalen-Katalog enthält nun eine zusätzliche Spalte mit der tagesbezogenen Bewertungsrelationen des Pflegeerlöskatalogs.

 
Praxis-Beispiel

Krankenhausabrechnung

Appendektomie bei Patient älter 15 Jahren, stationärer Krankenhausaufenthalt 6 Tage (Pflegeberechnungstage), keine Zuzahlungspflicht

 

DRG-Erlös (Bewertungsrelation Hauptabteilung x Basisfallwert):

1,2467 x 4.000,71 EUR
4.987,69 EUR

Pflegeerlös (Bewertungsrelation Pflegeerlös x Erlösbetrag x Behandlungstage):

0,7516 x 230 EUR = 172,87 EUR x 6 Tage
1.037,22 EUR
Gesamterlös: 6.024,91 EUR

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