Jeder aG-DRG ist eine Bewertungsrelation (Relativgewicht) zugeordnet. Sie drückt aus, in welchem Verhältnis der Ressourcenverbrauch einer aG-DRG zum durchschnittlichen Ressourcenverbrauch aller aG-DRG-Fälle (Relativgewicht = 1) steht. Diese Werte wurden durch die Kalkulation mit Echtdaten aus deutschen Krankenhäusern ermittelt.

Der Preis für den Behandlungsfall ergibt sich aus der Bewertungsrelation multipliziert mit dem sog. Basisfallwert. Der Basisfallwert ist innerhalb eines Bundeslandes für alle Krankenhäuser gleich. Die unterschiedlichen Basisfallwerte der Länder sollen in den Jahren 2016 bis 2021 schrittweise auf einen bundesweit einheitlichen Basisfallwert angeglichen werden.[1]

Für die meisten aG-DRGs gibt es für sehr lang behandelte Patienten eine obere Grenzverweildauer, d. h. bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer erfolgt ein Zuschlag auf den aG-DRG-Preis pro Tag. Für besonders kurz behandelte Patienten gibt es eine untere Grenzverweildauer und bei Unterschreiten dieser erfolgt ein Abschlag auf den aG-DRG-Preis pro Tag. Eventuell erfolgt auch ein Abschlag, wenn der Patient in ein anderes Krankenhaus oder aus einem anderen Krankenhaus verlegt wird. Bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt eine Fallzusammenführung und aus 2 oder mehreren Fällen wird eine neue aG-DRG-Fallpauschale ermittelt.[2]

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