Entscheidet sich der Versicherte für Wahlleistungen, wie der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und/oder der gesondert zu honorierenden Behandlung durch einen bestimmten Arzt, muss er die Mehrkosten hierfür tragen.[1] Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, bietet die private Krankenversicherung Zusatzversicherungen an.

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