Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Entgeltmeldung unberücksichtigt. Er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag ermittelt wird.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen sowohl laufendes als auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt umgewandelt wird. Für die Eintragung in die Entgeltbescheinigungen gilt in diesen Fällen das oben Gesagte entsprechend.

 
Praxis-Beispiel

Entgeltumwandlung

 
Sachverhalt    
Brutto-Arbeitsentgelt Mai 2023   2.650,00 EUR
fiktives Netto-Arbeitsentgelt Mai 2023   1.985,00 EUR
Einmalzahlung Mai 2023 (brutto)   2.650,00 EUR
Monatliche Entgeltumwandlung   100,00 EUR
Entgeltumwandlung aus der Einmalzahlung   1.000,00 EUR
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Mai 2023   2.550,00 EUR
beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung   1.650,00 EUR
Berechnung des Regelentgelts
Brutto-Arbeitsentgelt Mai 2023 (2.650 EUR : 30) 88,33 EUR
Hinzurechnungsbetrag aus der Einmalzahlung ohne Entgeltumwandlung) (1.650 EUR : 360) 4,58 EUR
abzüglich Entgeltumwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate (1.200 EUR : 360) 3,33 EUR
kumuliertes Regelentgelt   89,58 EUR
ggf. Begrenzung auf das Höchstregelentgelt 2023 (166,25 EUR)   89,58 EUR
Berechnung des Netto-Arbeitsentgelts
fiktives Netto-Arbeitsentgelt Mai 2023 (1.985 EUR : 30) 66,17 EUR
Hinzurechnungsbetrag aus der Einmalzahlung ohne Entgeltumwandlung)   3,43 EUR
abzüglich Entgeltumwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate   2,50 EUR
kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt   67,10 EUR
Berechnung des Krankengeldes
70 % des Regelentgelts   62,71 EUR
90 % des Netto-Arbeitsentgelts   60,39 EUR
Zahlbetrag des Krankengeldes   60,39 EUR
ggf. Begrenzung auf das lfd. Netto-Arbeitsentgelt   66,17 EUR
Zahlbetrag des Krankengeldes   60,39 EUR

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