Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt.

 
Praxis-Tipp

Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts

 
  Steuern Sozialversicherung Netto-Arbeitsentgelt
Ausgangswert Gesamtes Brutto-Arbeitsentgelt Gesamtes Brutto-Arbeitsentgelt Brutto-Arbeitsentgelt aufgrund laufender Bezüge
Abzüge Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
  • Lohnsteuer
Lohnsteuerfreibetrag
  • Kirchensteuer
 
  • Solidaritätszuschlag
 
  • Beitragsanteile zur Sozialversicherung
 
 
  • Beitragszuschlag für Kinderlose (PV)
Ergebnis Fiktives steuerrechtliches Brutto-Arbeitsentgelt zur Berechnung Brutto-Arbeitsentgelt aufgrund laufender Bezüge zur Berechnung Fiktives Netto-Arbeitsentgelt
 
  • der Lohnsteuer
  • der Beitragsanteile zur Sozialversicherung
 
 
  • der Kirchensteuer
  • des Beitragszuschlags für Kinderlose (PV)
 
 
  • des Solidaritätszuschlags
   

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