Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt.
Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts
Steuern | Sozialversicherung | Netto-Arbeitsentgelt | |
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Ausgangswert | Gesamtes Brutto-Arbeitsentgelt | Gesamtes Brutto-Arbeitsentgelt | Brutto-Arbeitsentgelt aufgrund laufender Bezüge |
Abzüge | Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt | Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt |
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Lohnsteuerfreibetrag |
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Ergebnis | Fiktives steuerrechtliches Brutto-Arbeitsentgelt zur Berechnung | Brutto-Arbeitsentgelt aufgrund laufender Bezüge zur Berechnung | Fiktives Netto-Arbeitsentgelt |
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