Das Regelentgelt bleibt für die Dauer des Leistungsanspruchs unverändert. Das gilt auch, wenn sich die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstregelentgelt) zum Jahreswechsel ändert. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge vom Krankengeld ist dagegen an veränderte Beitragsbemessungsgrenzen anzupassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge