Begriff

Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Krankengeld entfällt (mit Ausnahmen). Nach dem Abzug des Versichertenanteils vom Brutto-Krankengeld ergibt sich das Netto-Krankengeld oder der Auszahlungsbetrag des Krankengeldes. Beiträge zur Krankenversicherung sind vom Krankengeld nicht zu entrichten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn neben dem Krankengeld beitragspflichtige Einnahmen erzielt werden. Das gilt auch für den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag.

 
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