Die Beiträge werden mit dem Beitragssatz berechnet, der für den Zahlungszeitraum des Krankengeldes gilt. Ändert sich der Beitragssatz im Laufe eines Zahlungszeitraums, dann ist für die Beitragsberechnung eine entsprechende Aufteilung erforderlich.

 
Beitragssätze 2024
Pflegeversicherung 3,4 %
Pflegeversicherung, Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
 
Hinweis

Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

 
  Trägeranteil Versichertenanteil Beitragszuschlag
für Kinderlose
Beitragssatz Hinweis
Mitglieder ohne Kinder 1,7 % 1,7 % 0,6 % 4,00 %  
Mitglieder mit 1 Kind 1,7 % 1,7 %   3,40 % lebenslang
Mitglieder mit 2 Kindern 1,7 % 1,45 %   3,15 % Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezählt
Mitglieder mit 3 Kindern 1,7 % 1,20 %   2,90 % Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezählt
Mitglieder mit 4 Kindern 1,7 % 0,95 %   2,65 % Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezählt
Mitglieder mit 5 oder mehr Kindern 1,7 % 0,7 %   2,40 % Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezählt

Der Beitrag in der Pflegeversicherung erhöht sich für kinderlose Versicherte nach Vollendung des 23. Lebensjahres um 0,6 %. Der Beitrag erhöht sich nicht für Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren wurden. Der Versichertenanteil von Mitgliedern mit mehr als 1 Kind reduziert sich während der Erziehungszeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr um 0,25 %.

Kinderlose Versicherte zahlen nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Beitragszuschlag von 0,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Der Zuschlag wird nicht von Mitgliedern erhoben, die vor dem 1.1.1940 geboren wurden. Der Versichertenanteil von Mitgliedern mit mehr als 1 Kind reduziert sich während der Erziehungszeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr um jeweils 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen.

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