Begriff

Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben. Sie wird als Geldleistung gewährt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Rechtsgrundlage ist § 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV), in der Voraussetzungen, Art und Umfang dieser Geldleistung für die einzelnen Rehabilitationsträger festgelegt sind.

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