Für die Antragstellung ist zu beachten, dass derartige Anträge auf Zuschüsse bzw. Darlehen vor Abschluss eines Kaufvertrags gestellt werden. Eine Ausnahme besteht bei Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit infolge einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung. In diesem Fall ist der Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung zu stellen.

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