Begriff

Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich um eine spezifische laufende Geldleistung für im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer (Knappschaftsversicherung), die bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres gezahlt wird. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Knappschaftsausgleichsleistung ist in § 33 Abs. 5 SGB VI i. V. m. § 239 SGB VI geregelt.

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