Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen Einkommen. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf für den Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag finden sich in § 6a BKGG.
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