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Kurzbeschreibung
Personen mit besonders niedrigem Einkommen bekommen zusätzlich zum Kindergeld noch einen Kinderzuschlag. Dafür muss die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei der Familienkasse vorgelegt werden.
Wichtige Hinweise
Kinderzuschlag ("Notfall-KiZ")
Ab dem 1.4.2020 befristet bis zum 30.9.2020 gibt es neben dem Kinderzuschlag den Notfall-Kinderzuschlag.
In diesem müssen Eltern nur noch ihr Einkommen im Monat vor der Antragstellung nachweisen. Der Notfall-KiZ wird bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragt.
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