Ergänzend zu den Leistungen zur Kinderrehabilitation werden Reisekosten nach § 73 SGB IX, Haushaltshilfe nach § 74 SGB IX, ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX und ärztlich verordnetes Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX übernommen.

 
Praxis-Tipp

Rahmenkonzept zur Vorsorge und Rehabilitation

Ein "Gemeinsames Rahmenkonzept der gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Rentenversicherung für die Durchführung stationärer medizinischer Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche" (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) beschäftigt sich ausführlich mit den medizinischen und versicherungsrechtlichen Bedingungen, unter denen entsprechende Leistungen erbracht werden.

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