Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn[1]
- ein Elternteil in den zurückliegenden 2 Jahren für mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat,
- ein Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitrags- und Ersatzzeiten) nachweisen kann,
- ein Elternteil eine Rente bezieht (außer Witwen- oder Witwerrente) oder
- das Kind, für das die Kinderrehabilitation bewilligt werden soll, eine Waisenrente bezieht.
Ausschluss der Leistung
Leistungen werden u. a. nicht erbracht, wenn Ansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder aufgrund eines Arbeitsunfalls bestehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen