Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1],
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2],
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege[3],
  • Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4],
  • Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen und ergänzende Leistungen[5] und
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung.[6]

Der Leistungskatalog ist abschließend. Die genannten Leistungen werden von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und haben unterstützenden Charakter. Sie werden vom Berechtigten freiwillig in Anspruch genommen. Die einzelnen Voraussetzungen und der Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvorschrift.

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