Kurzbeschreibung
Die Statistik KG 4 ist von allen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung, die am 31.12. des Berichtsjahres bestehen, zu erstellen und zu melden. Für den Vordruck KG 4 besteht eine Anleitung zur Erstellung und Meldung der Statistik.
Wichtige Hinweise
Die Jahresstatistik ist aufgrund § 13 KSVwV zu erstellen. Es sind die in der Satzung für die beiden Erstattungsbereiche Krankheit und Mutterschaft getrennt festgelegten Umlagesätze, höchster und niedrigster Erstattungssatz bei Krankheit sowie Erstattungsfälle und Erstattungstage anzugeben.
Der Vordruck inklusive Ausfüllanleitung wird von dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.
KG 4
Vordruck
Ausfüllanleitung
Ausfüllbares Dokument
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