Die Vierteljahresstatistik ist aufgrund § 10 KSVwV zu erstellen. Die amtliche Statistik KB 4 ist eine Statistik über Versorgungsbezüge. Es gelten die Grundsätze für die Meldung der amtlichen Statistiken nach § 79 SGB IV in ihrer aktuellsten Version.

Der Vordruck inklusive Ausfüllausfüllanleitung wird vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.

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