Rz. 4
Abs. 1 legt den Umfang der Förderung in der Kindertagespflege fest und nimmt dabei Bezug auf § 24 Abs. 1, der in den Abs. 2 und 3 Ansprüche auf Betreuung in Kindertagespflege regelt.
Rz. 5
Abs. 1 nennt als Grundlagen der Förderung in Kindertagespflege:
- die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson (soweit nicht bereits durch die Erziehungsberechtigten nachgewiesen),
- die fachliche Beratung,
- die Begleitung,
- die weitere Qualifizierung und
- die Gewährung einer laufenden Geldleistung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen