Rz. 6

Für die zahnärztliche Behandlung gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Zahnärzte behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben am 1.1.2022 mit der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten abgeschlossen.

 

Rz. 7

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben am 1.7.2021 mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Vertrag gemäß § 34 Abs. 3 über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) abgeschlossen.

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